Rechtsanwalt

Strafverteidiger




Kompetente Beratung

Ich berate Sie kompetent in allen strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Belangen.

Hohe Erreichbarkeit

Für meine Mandanten bin ich jederzeit in Verfahrensangelegenheiten erreichbar.

Ergebnisorientiert

Gemeinsam mit meinen Mandanten bespreche und plane ich die möglichen Konfliktlösungen.
Über mich

Darius Nahvipour

Mein Name ist Darius Nahvipour, ich bin seit 2024 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, das ich 2021 mit Prädikatsexamen abschloss, absolvierte ich mein Rechtsreferendariat am Landgericht Wuppertal, ebenfalls mit Prädikatsexamen.

Während des Studiums war ich bei einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen tätig. Meine Referendariatsstationen führten mich in eine renommierte Strafverteidigerkanzlei sowie eine Großkanzlei im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Nach meiner Zulassung arbeitete ich zunächst in einer marktführenden Kanzlei im Arbeitsrecht.

Ich freue mich darauf, meine Erfahrung und Expertise für Ihre Anliegen einzusetzen.

Service

Meine Rechtsgebiete

Strafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren kann jeden schnell aus dem gewöhnlichen Alltag werfen. Zögern Sie nicht und holen Sie sich professionellen Beistand.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis stellt einen großen Bestandteil im Leben dar. Probleme oder eine Kündigung können schnell das gesamte Leben beeinflussen.

Zivilrecht

Unser alltägliches Leben ist geprägt von Vertragsbeziehungen, oft wird uns das erst Bewusst, wenn etwas nicht funktioniert.
FAQ

Häufig gestelle Fragen

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten haben, sollten Sie Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, um den weiteren Verlauf des Verfahrens nicht zu gefährden. Erfahren Sie mehr hier.
Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nur nachkommen, wenn diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Einer gerichtlichen Vorladung müssen Sie nachkommen.
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Ein Strafbefehl steht einem Urteil durch ein Gericht gleich. Sie haben die Möglichkeit mit einer Frist von 2 Wochen gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Dieses Vorgehen sollte schnellstmöglich mit einem Anwalt besprochen werden.
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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, da regelmäßig nur innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung vorgegangen werden kann.
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