Strafbefehl erhalten - Was bedeutet das für Sie

Ein Strafbefehl wird erlassen, wenn die Staatsanwaltschaft auf Grundlage eines hinreichenden Tatverdachts einen solchen beantragt und das Gericht diesem Antrag folgt. Dabei wird der Strafbefehl auf den Inhalt der Akten gestützt, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Der Strafbefehl kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, beinhalten. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird – was bedeutet, dass kein Einspruch eingelegt wird – steht er einem Urteil gleich.

Einspruch gegen den Strafbefehl – Was Sie beachten sollten

Der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt kein Einspruch eingelegt wird. Wird jedoch Einspruch eingelegt, geht das Verfahren in eine reguläre Hauptverhandlung über

Ihr Anwalt in diesem Verfahren

Als Ihr Anwalt werde ich für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und Akteneinsicht beantragen, um den Fall gründlich zu überprüfen. Anschließend bespreche ich mit Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens und entwickle gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtige ich Ihre Wünsche und Ihre individuelle Situation. Der Einspruch kann, sofern es in Ihrem Interesse ist, später zurückgenommen oder auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. Auch nach einem Einspruch können wir auf eine Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung hinarbeiten. In einigen Fällen lässt sich das Verfahren durch eine Einstellung, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt, beenden. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die für Sie als Mandant die besten rechtlichen und praktischen Ergebnisse erzielt.