Der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt kein Einspruch eingelegt wird. Wird jedoch Einspruch eingelegt, geht das Verfahren in eine reguläre Hauptverhandlung über
Als Ihr Anwalt werde ich für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und Akteneinsicht beantragen, um den Fall gründlich zu überprüfen. Anschließend bespreche ich mit Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens und entwickle gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei berücksichtige ich Ihre Wünsche und Ihre individuelle Situation. Der Einspruch kann, sofern es in Ihrem Interesse ist, später zurückgenommen oder auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. Auch nach einem Einspruch können wir auf eine Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung hinarbeiten. In einigen Fällen lässt sich das Verfahren durch eine Einstellung, ohne dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt, beenden. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die für Sie als Mandant die besten rechtlichen und praktischen Ergebnisse erzielt.