Zeugenvernehmung

Wenn Sie eine Vorladung zur Zeugenvernehmung von der Polizei erhalten, stellt sich für viele die Frage, ob Sie überhaupt erscheinen müssen. In der Regel ist die Vorladung zu einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht verpflichtend, es sei denn, sie wurde von der Staatsanwaltschaft oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgesprochen. In diesen Fällen kann ein Nichterscheinen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es häufig ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Warum anwaltlicher Rat vor einer Zeugenvernehmung sinnvoll ist

Viele Menschen wissen oft nicht, um welchen Vorfall es in der polizeilichen Zeugenvernehmung genau geht. Dies kann zu Verunsicherung führen, wenn man sich fragen muss, ob die eigene Aussage möglicherweise unbeabsichtigt zu einer Belastung wird. In der Praxis kann eine Zeugenvernehmung schnell eine andere Wendung nehmen. Was auf den ersten Blick als einfache Zeugenbefragung erscheint, kann sich aufgrund unbedachter Aussagen in eine Beschuldigtenvernehmung verwandeln. Gerade als rechtlicher Laie ist es schwierig, die Bedeutung eigener Aussagen richtig einzuschätzen. Oft erkennen Betroffene nicht, wie ihre Antworten im Kontext des Ermittlungsverfahrens interpretiert werden können. Was als harmlose Information erscheint, könnte von der Polizei als Indiz für ein strafbares Verhalten gewertet werden. In vielen Fällen kann der Anwalt Ihnen dabei helfen, die Risiken einer möglichen Selbstbelastung zu erkennen und zu entscheiden, ob eine Teilnahme an der Vernehmung überhaupt im eigenen Interesse liegt.

Aussage und Zeugnisverweigerungsrecht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie bei einer Zeugenvernehmung nicht nur sich selbst, sondern auch nahe Angehörige mit Ihrer Aussage belasten könnten. In vielen Fällen ist dem Zeugen nicht klar, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, das Sie davor schützt, belastende Informationen zu geben. Auch wenn eine entsprechende Belehrungspflicht der Polizei vorgeschrieben ist, sind viele Mandanten in der Vernehmungssituation überrumpelt und lassen sich zu Aussagen verleiten. Als Anwalt kann ich Sie beraten, ob und inwieweit Sie von Ihrem Aussage/Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können, um sich oder Ihre Angehörigen nicht der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.

Mein Service für Sie

Als Strafverteidiger übernehme ich nicht nur die umfassende rechtliche Beratung vor der Zeugenvernehmung, sondern auch die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, und begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis hin zur Zeugenvernehmung oder darüber hinaus, falls sich die Situation ändert.