Beschuldigtenvernehmung


Im Rahmen eines Strafverfahrens wird eine Beschuldigtenvernehmung durchgeführt, wenn die Ermittlungsbehörden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten einer Person haben. Häufig stellt sich die Frage: Muss ich der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge leisten?

Aussageverweigerungsrecht: Ihr fundamentales Recht als Beschuldigter

Als Beschuldigter haben Sie in allen Verfahrensstadien das umfassende Recht, eine Aussage zu verweigern. Dieses Aussageverweigerungsrecht ist ein fundamentales Recht im Strafverfahren, das jedem Beschuldigten zusteht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Viele Beschuldigte haben das Bedürfnis, ihre Sichtweise darzulegen, Missverständnisse auszuräumen oder die Situation in einem anderen Licht darzustellen. Doch gerade in strafrechtlichen Verfahren kann dies problematisch sein.

Die Risiken einer voreiligen Aussage

Einmal gemachte Aussagen werden protokolliert und in der Ermittlungsakte festgehalten. Diese Aussagen können später schwerwiegende Folgen für die Verteidigung haben. Als rechtlicher Laie ist es oftmals schwer abzuschätzen, wie sich eine Aussage im weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken könnte. Es kann sein, dass unbewusst Informationen preisgegeben werden, die gegen den Beschuldigten verwendet werden können oder die später in einem anderen Kontext interpretiert werden. Ohne die genaue Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte ist es daher höchst riskant, eine Aussage ohne anwaltliche Beratung zu tätigen.

Vernehmung an Ort und Stelle und kurzfristige Vorladungen

Es kann Situationen geben, in denen die Polizei direkt vor Ort eine Beschuldigtenvernehmung durchführen möchte. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern und sofort den Kontakt zu Ihrem Anwalt zu verlangen.  Wenn Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden, sind Sie nicht verpflichtet, dieser zwingend Folge zu leisten. Es ist keinesfalls unhöflich, einfach nicht zu erscheinen. Auch bei einer kurzfristigen Vorladung können Sie auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen. Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich gerne die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und kann Termine für Sie absagen oder verschieben, um Ihre Interessen zu wahren.

Warum anwaltlicher Rat unverzichtbar ist

Ich rate dringend, sich vor der Beschuldigtenvernehmung anwaltlich beraten zu lassen – auch kurzfristig. Die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe ist essentiell für den Erfolg einer Verteidigung. Gerade in der frühen Phase des Verfahrens können wichtige Weichen gestellt werden. Ich nehme für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte, bespreche mit Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens und berate Sie, ob und wann es sinnvoll ist, eine Aussage zu machen. Auf diese Weise können wir die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln und Ihre Interessen im Verfahren wahren.